Mitgliedschaftsreglement

 

MITGLIEDSCHAFTSREGLEMENT

YOGA SCHWEIZ SUISSE SVIZZERA
BERUFSVERBAND

1. Aufnahmebedingungen

Für die Mitgliedschaft im Berufsverband Yoga Schweiz müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

A. Ausbildungsschulen

Anerkannt werden Ausbildungsschulen

a) die von einer/einem dipl. oder anerkannten Yogalehrenden YS geführt werden, der sein/die ihr Diplom bzw. seine/ihre Anerkennung seit mindestens drei Jahren besitzt und an den Diplomprüfungen von Yoga Schweiz als ExpertIn tätig ist oder

b) deren Ausbildungsleiter/in Fachbereich Yoga die obgenannten Bedingungen erfüllt.

Die Ausbildungsschule ist aktiv an Seminaren und Weiterbildungskursen im Rahmen des Programms von Yoga Schweiz tätig.

Die Ausbildungsschule weist ein Ausbildungsprogramm vor, welches nach den Richtlinien der Europäischen Yoga Union (EYU) einen mindestens vierjährigen Lehrgang mit mindestens 600 Unterrichtslektionen aufweist. Das Ausbildungsprogramm entspricht dem Prüfungsreglement für dipl. Yogalehrende YS.

Alle Studierenden müssen während der Ausbildungsdauer C-Mitglieder von Yoga Schweiz sein.

Die detaillierten Aufnahmebedingungen sind bei der Geschäftsstelle erhältlich.

B. Dipl. oder anerkannte Yogalehrende YS

B.1. Titel Yogalehrende/r YS
Um diesen Titel zu tragen muss man:
1. Die Prüfung als dipl. Yogalehrende/r YS bestanden haben (dipl. Yogalehrende/r YS), oder
2. InhaberIn eines von der Europäischen Yoga-Union (EYU) anerkannten Diploms (anerkannte Yogalehrende/r YS), und mindestens seit einem Jahr Mitglied (Kat. C) des Berufsverbandes Yoga Schweiz sein. Bei Ausbildungsschulen, deren Abschlussprüfung von mehreren Landesverbänden anerkannt wird, hat die Prüfung zur Erlangung des Diploms in dem Land und nach den Reglementen zu erfolgen, in welchem die Ausbildung absolviert wurde, oder
3. InhaberIn eines vergleichbaren ausländischen oder schweizerischen Diploms nach den Richtlinien der EYU und mindestens seit einem Jahr Mitglied (Kat. C) des Berufsverbandes Yoga Schweiz sein. Für die Anerkennung (anerkannte/r Yogalehrende/r YS) muss der Kommission für Mitgliedschaftsfragen ein dokumentierter Antrag zur Prüfung vorgelegt werden. Bei positiver Beurteilung des Gesuchs legt die Kommission den Antrag zusätzlich der Pädagogischen Kommission zum Mitentscheid vor. Bei Uneinigkeit zwischen der Kommission für Mitgliedschaftsfragen und der Pädagogischen Kommission entscheidet die Rekurskommission abschliessend. Das detaillierte Aufnahmereglement für die Mitgliedschaft ist bei der Geschäftsstelle erhältlich.

Für die Anerkennung (gemäss Punkt 2. und 3. oben) durch den Berufsverband Yoga Schweiz wird eine Bearbeitungsgebühr verlangt, welche in der Grössenordnung der Prüfungsgebühr liegt.

B.2. Obligatorische Weiterbildung

Zur Qualitätssicherung gilt ein Weiterbildungsobligatorium für A und B Mitglieder. Es gelten die Richtlinien des Weiterbildungsreglementes.

C. Studierende an einer von Yoga Schweiz anerkannten Ausbildungsschule und Yogapraktizierende
1. Studierende an einer von Yoga Schweiz anerkannten Ausbildungsschule oder
2. Personen, die regelmässig Yoga praktizieren, die mit dem Zweck und den Aufgaben von Yoga Schweiz einverstanden sind und diese unterstützen möchten.

D. Ehrenmitglieder
Personen, die für den Berufsverband Yoga Schweiz besondere Verdienste erworben haben und von der Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes dazu ernannt worden sind. Sie bezahlen keinen Mitgliederbeitrag.

E. Gönnermitglieder
Personen, die mit dem Zweck und den Aufgaben von Yoga Schweiz einverstanden sind und diese mit freiwilligen Beiträgen unterstützen möchten.

2. Rechte

A. Gebrauch der Berufsbezeichnung und des Logos
Yoga Schweiz stellt sicher, dass

1. die Berufsbezeichnungen diplomierte Yogalehrerin YS/ diplomierter Yogalehrer YS sowie anerkannte Yogalehrerin YS / anerkannter Yogalehrer YS ausschliesslich den A und B Mitgliedern vorbehalten bleiben.

2 . den A-Mitgliedern (Ausbildungsschule) die Verwendung des Logos in der untenstehenden Form vorbehalten bleibt:

3. den B-Mitgliedern (Berufsmitglied) die Verwendung des Logos in der untenstehenden Form vorbehalten bleibt:

B. Adressverzeichnis der diplomierten und der anerkannten Yogalehrenden YS
1. Yoga Schweiz veröffentlicht ein Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsschulen, der diplomierten und der anerkannten Yogalehrenden.
2. Die A- und B-Mitglieder haben den Anspruch, mit Adresse und Kursangebot in diesem Verzeichnis nach Vorgabe der Geschäftsstelle aufgeführt zu werden.

C. Kursangebote und Seminare der Ausbildungsschulen, der diplomierten und der anerkannten Yogalehrenden YS
Die A- und B-Mitglieder können von ihnen selbst durchgeführte Kurse in der Agenda des Publikationsorgans nach den Richtlinien der Redaktion kostenlos publizieren.

D. Weitere Mitgliedschaftsrechte
Alle Mitglieder des Berufsverbandes Yoga Schweiz erhalten das Publikationsorgan sowie Vergünstigungen an Seminaren von Yoga Schweiz..


Bern, 14. März 2009

Die Präsidentin, Gabriela Huber-Mayer

 

 

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Weitergehende Informationen

 

Die Geschäftsstelle von Yoga Schweiz gibt gerne Auskunft:

Sekretariat, Aarbergergasse 21, 3011 Bern,
Tel. +41 31 311 07 17, Fax +41 31 311 07 11,
info@yoga.ch

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Letzte Aenderung: 20.03.09 | www.yoga.ch/web2/mitgliedschreglement.php
Foto: Dorothee von Rechenberg, Basel