MITGLIEDSCHAFTSREGLEMENT
YOGA
SCHWEIZ SUISSE SVIZZERA
BERUFSVERBAND
1. Aufnahmebedingungen
Für
die Mitgliedschaft im Berufsverband Yoga Schweiz müssen
folgende Bedingungen erfüllt sein:
A.
Ausbildungsschulen
Anerkannt
werden Ausbildungsschulen
a)
die von einer/einem dipl. oder anerkannten Yogalehrenden YS
geführt werden, der sein/die ihr Diplom bzw. seine/ihre
Anerkennung seit mindestens drei Jahren besitzt und an den Diplomprüfungen
von Yoga Schweiz als ExpertIn tätig ist oder
b)
deren Ausbildungsleiter/in Fachbereich Yoga die obgenannten
Bedingungen erfüllt.
Die
Ausbildungsschule ist aktiv an Seminaren und Weiterbildungskursen
im Rahmen des Programms von Yoga Schweiz tätig.
Die
Ausbildungsschule weist ein Ausbildungsprogramm vor, welches
nach den Richtlinien der Europäischen Yoga Union (EYU)
einen mindestens vierjährigen Lehrgang mit mindestens 600
Unterrichtslektionen aufweist. Das Ausbildungsprogramm entspricht
dem Prüfungsreglement für dipl. Yogalehrende YS.
Alle Studierenden
müssen während der Ausbildungsdauer C-Mitglieder von
Yoga Schweiz sein.
Die
detaillierten Aufnahmebedingungen sind bei der Geschäftsstelle
erhältlich.
B.
Dipl. oder anerkannte Yogalehrende YS
B.1.
Titel Yogalehrende/r YS
Um diesen Titel zu tragen muss man:
1. Die Prüfung als dipl. Yogalehrende/r YS bestanden haben
(dipl. Yogalehrende/r YS), oder
2. InhaberIn eines von der Europäischen Yoga-Union (EYU)
anerkannten Diploms (anerkannte Yogalehrende/r YS), und mindestens
seit einem Jahr Mitglied (Kat. C) des Berufsverbandes Yoga Schweiz
sein. Bei Ausbildungsschulen, deren Abschlussprüfung von
mehreren Landesverbänden anerkannt wird, hat die Prüfung
zur Erlangung des Diploms in dem Land und nach den Reglementen
zu erfolgen, in welchem die Ausbildung absolviert wurde, oder
3. InhaberIn eines vergleichbaren ausländischen oder schweizerischen
Diploms nach den Richtlinien der EYU und mindestens seit einem
Jahr Mitglied (Kat. C) des Berufsverbandes Yoga Schweiz sein.
Für die Anerkennung (anerkannte/r Yogalehrende/r YS) muss
der Kommission für Mitgliedschaftsfragen ein dokumentierter
Antrag zur Prüfung vorgelegt werden. Bei positiver Beurteilung
des Gesuchs legt die Kommission den Antrag zusätzlich der
Pädagogischen Kommission zum Mitentscheid vor. Bei Uneinigkeit
zwischen der Kommission für Mitgliedschaftsfragen und der
Pädagogischen Kommission entscheidet die Rekurskommission
abschliessend. Das detaillierte Aufnahmereglement für die
Mitgliedschaft ist bei der Geschäftsstelle erhältlich.
Für
die Anerkennung (gemäss Punkt 2. und 3. oben) durch den
Berufsverband Yoga Schweiz wird eine Bearbeitungsgebühr
verlangt, welche in der Grössenordnung der Prüfungsgebühr
liegt.
B.2.
Obligatorische Weiterbildung
Zur
Qualitätssicherung gilt ein Weiterbildungsobligatorium für
A und B Mitglieder. Es gelten die Richtlinien des Weiterbildungsreglementes.
C. Studierende an einer von Yoga Schweiz
anerkannten Ausbildungsschule und Yogapraktizierende
1. Studierende an einer von Yoga Schweiz anerkannten Ausbildungsschule
oder
2. Personen, die regelmässig Yoga praktizieren, die mit
dem Zweck und den Aufgaben von Yoga Schweiz einverstanden sind
und diese unterstützen möchten.
D.
Ehrenmitglieder
Personen, die für den Berufsverband Yoga Schweiz besondere
Verdienste erworben haben und von der Generalversammlung auf
Antrag des Vorstandes dazu ernannt worden sind. Sie bezahlen
keinen Mitgliederbeitrag.
E. Gönnermitglieder
Personen, die mit dem Zweck und den Aufgaben von Yoga Schweiz
einverstanden sind und diese mit freiwilligen Beiträgen
unterstützen möchten.
2.
Rechte
A.
Gebrauch der Berufsbezeichnung und des Logos
Yoga Schweiz stellt sicher, dass
1.
die Berufsbezeichnungen diplomierte Yogalehrerin YS/ diplomierter
Yogalehrer YS sowie anerkannte Yogalehrerin YS / anerkannter
Yogalehrer YS ausschliesslich den A und B Mitgliedern vorbehalten
bleiben.
2
. den A-Mitgliedern (Ausbildungsschule) die Verwendung des Logos
in der untenstehenden Form vorbehalten bleibt:
3.
den B-Mitgliedern (Berufsmitglied) die Verwendung des Logos
in der untenstehenden Form vorbehalten bleibt:

B.
Adressverzeichnis der diplomierten und der anerkannten Yogalehrenden
YS
1. Yoga Schweiz veröffentlicht ein Verzeichnis der anerkannten
Ausbildungsschulen, der diplomierten und der anerkannten Yogalehrenden.
2. Die A- und B-Mitglieder haben den Anspruch, mit Adresse und
Kursangebot in diesem Verzeichnis nach Vorgabe der Geschäftsstelle
aufgeführt zu werden.
C.
Kursangebote und Seminare der Ausbildungsschulen, der diplomierten
und der anerkannten Yogalehrenden YS
Die A- und B-Mitglieder können von ihnen selbst durchgeführte
Kurse in der Agenda des Publikationsorgans nach den Richtlinien
der Redaktion kostenlos publizieren.
D. Weitere Mitgliedschaftsrechte
Alle Mitglieder des Berufsverbandes Yoga Schweiz erhalten das
Publikationsorgan sowie Vergünstigungen an Seminaren von
Yoga Schweiz..
Bern, 14. März 2009
Die
Präsidentin, Gabriela Huber-Mayer
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